Risikobeurteilung
Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der Normen
DIN EN ISO 12100, DIN EN ISO 13849-1 und DIN EN 60204-1.
Der Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG „Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen“ fordert unter „ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE“:
Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Die Risikobeurteilung ist konstruktionsbegleitend zu erstellen!
Die Risikobeurteilungen führen wir mit Safexpert oder unserem geprüften Risikobeurteilungsmodul durch.
Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der Normen
DIN EN ISO 12100, DIN EN ISO 13849-1 und DIN EN 60204-1.
Der Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG „Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen“ fordert unter „ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE“:
Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Die Risikobeurteilung ist konstruktionsbegleitend zu erstellen!
Die Risikobeurteilungen führen wir mit Safexpert oder unserem geprüften Risikobeurteilungsmodul durch.