Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltung

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche mit MK-DokuTech GmbH & Co. KG abgeschlossenen Verträge. 2. MK-DokuTech GmbH & Co. KG nimmt Aufträge und Angebote ausschließlich zu den eigenen im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Verkaufsbedingungen an. Sonstige Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für MK-DokuTech GmbH & Co. KG nicht verbindlich, es sei denn, MK-DokuTech GmbH & Co. KG bestätigt sie explizit und schriftlich.

§ 2 Bindung an Angebote

1. MK-DokuTech GmbH & Co. KG ist an ihre Angebote lediglich drei Kalendermonate ab dem Datum des Angebotsschreibens gebunden. 2. Bestellt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots von MK-DokuTech GmbH & Co. KG nach Ablauf dieser Frist, so ist MK-DokuTech GmbH & Co. KG berechtigt, die Preise den derzeit gültigen Listenpreisen oder Honorarsätzen anzupassen.

§ 3 Leistungen des Kunden

1. MK-DokuTech GmbH & Co. KG bietet ihren Kunden folgende Dienstleistungen aus dem Bereich der technischen Dokumentation und Kommunikation an:
  • Betriebsanleitungen
  • Montageanleitungen
  • Risikobeurteilungen
  • Technische Dokumentationen
  • Dokumentationskonfiguratoren
  • Elektronische Ersatzteilkataloge
  • Explosionsschutzbewertung
  • Beratung EG-Richtlinien
  • Übersetzungen
2. Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis von MK-DokuTech GmbH & Co. KG mit ihrem Auftraggeber ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen MK-DokuTech GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag enthalten ist, und die mit den vorliegenden AGB’s die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und MK-DokuTech GmbH & Co. KG bilden.

§ 4 Leistungspflichten des Auftraggebers

1. Vergütung Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von MK-DokuTech GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart wurde, sind die Transport- und Verpackungskosten von dem Auftraggeber zu tragen. Zusätzlich ist von dem Auftraggeber die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. 2. Kostenvoranschläge Auf Wunsch des Kunden erstellt MK-DokuTech GmbH & Co. KG einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag ist vergütungspflichtig. Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem schriftlich formulierten Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag. Kostenvoranschläge von MK-DokuTech GmbH & Co. KG sind unverbindlich. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um 10 % gilt nicht als wesentlich und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertrages. 3. Zahlung der Vergütung Sollte zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden sein, gelten für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung folgende Fälligkeitsdaten:
  • Ein Drittel der vereinbarten Vergütung wird fällig mit Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MK-DokuTech GmbH & Co. KG.
  • Ein Drittel der vereinbarten Vergütung wird fällig mit Übergabe der von MK-DokuTech GmbH & Co. KG erstellten technischen Dokumentation an den Auftraggeber.
  • Ein Drittel der vereinbarten Vergütung wird fällig mit der Abnahme der erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber.
Dem Auftraggeber stehen gegen die Vergütungsansprüche von MK-DokuTech GmbH & Co. KG keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, er verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn MK-DokuTech GmbH & Co. KG eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat MK-DokuTech GmbH & Co. KG zu dem in dem schriftlichen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag als Beginn der Lieferfrist angegebenen Termin das von MK-DokuTech GmbH & Co. KG zu beschreibende Produkt anzuliefern und zur Verfügung zu stellen oder dem für die Erstellung der zu erbringenden Dienstleistung zuständigen Mitarbeiter von MK-DokuTech GmbH & Co. KG den Zugang zu den im Betrieb des Auftraggebers befindlichen zu beschreibenden Anlagen zu ermöglichen. Zum gleichen Termin hat der Auftraggeber MK-DokuTech GmbH & Co. KG Mitarbeiter seines Unternehmens zu benennen, die als kompetente Gesprächspartner für MK-DokuTech GmbH & Co. KG zur Verfügung stehen und sie mit allen erforderlichen Informationen versorgen können. Der Auftraggeber hat eine Risiko- und Gefahrenanalyse hinsichtlich des zu beschreibenden Produkts durchzuführen und das in einer schriftlichen Dokumentation niedergelegte Ergebnis der Gefahrenanalyse zu dem genannten Termin MK-DokuTech GmbH & Co. KG zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren obliegt es dem Auftraggeber, MK-DokuTech GmbH & Co. KG mit allen für eine gesetzes- und vertragsgemäße Beschreibung des Produktes erforderlichen Informationen (z.B. Benennung des Einsatzbereiches und der Nutzer des Produktes, Angaben zu Exportstaaten, Charakterisierung der Funktionsweise des Produktes) zu versorgen und wichtige produkt- und verfahrensspezifische Dokumente zur Verfügung zu stellen. Soweit MK-DokuTech GmbH & Co. KG solche Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, versichert der Auftraggeber, dass diese Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung durch MK-DokuTech GmbH & Co. KG ausschließen oder einschränken. Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen, werden sich die Vertragspartner hiervon gegenseitig unterrichten. Der Auftraggeber unterstützt MK-DokuTech GmbH & Co. KG bei der Abwehr solcher Rechte und stellt MK-DokuTech GmbH & Co. KG von allen Nachteilen in diesem Zusammenhang frei. Sollte der Auftraggeber mit diesen Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, ist MK-DokuTech GmbH & Co. KG berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass sie den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zu dem Ablauf der Frist vorgenommen wird. Wenn die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt der Vertrag als aufgehoben. In diesem Fall kann MK-DokuTech GmbH & Co. KG einen ihrer geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens bleibt unberührt.

§ 5 Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MK-DokuTech GmbH & Co. KG, jedoch nicht vor Erfüllung der in § 4 4. benannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu dem Ende der Lieferfrist die fertiggestellte technische Dokumentation das Unternehmen von MK-DokuTech GmbH & Co. KG verlassen hat oder Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzugs – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die MK-DokuTech GmbH & Co. KG trotz der nach den Umständen des Falls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichviel ob bei der Firma MK-DokuTech GmbH & Co. KG oder bei ihren Unterlieferanten eingetreten – z.B.: Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Hard- und/ oder Software. Das gleiche gilt auch in dem Fall von Streik und Aussperrung. MK-DokuTech GmbH & Co. KG muss ihrem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigung durch MK-DokuTech GmbH & Co. KG um den Zeitraum, in dem sich der Auftraggeber in Verzug befand. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

§ 6 Gefahrenübergang und Versand

1. Der Versand erfolgt auf Wunsch und Kosten des Kunden, wenn nicht anders vereinbart, mit der Post. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch MK-DokuTech GmbH & Co. KG gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. 2. Mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten von MK-DokuTech GmbH & Co. KG, spätestens jedoch mit Aufgabe bei der Post, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von MK-DokuTech GmbH & Co. KG erstellten Dienstleistung auf den Auftraggeber unabhängig davon über, ob die Versendung von dem Erfüllungsort aus erfolgt, ob Teillieferungen erfolgten oder MK-DokuTech GmbH & Co. KG die Versandkosten oder den Transport übernommen hat. Ist der Auftrag versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die MK-DokuTech GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. 3. Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telex, Telefax, E-Mail und anderen Übermittlungsarten namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Auftraggeber, sofern MK-DokuTech GmbH & Co. KG kein grobes Verschulden trifft.

§ 7 Abnahme

1. Die Abnahme der von MK-DokuTech GmbH & Co. KG erstellten Dienstleistung erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Dieser hat unverzüglich nach Übergabe der erbrachten Dienstleistung schriftlich die Abnahme zu erklären. 2. Wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt der erbrachten Dienstleistung die Abnahme erklärt, ist MK-DokuTech GmbH & Co. KG berechtigt, ihm schriftlich eine Frist von 2 Wochen zur Abgabe dieser Erklärung zu setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.

§ 8 Gewährleistung

1. Ist die von MK-DokuTech GmbH & Co. KG gelieferte Dienstleistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist MK-DokuTech GmbH & Co. KG zunächst unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verpflichtet, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt der erste Versuch der Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber von MK-DokuTech GmbH & Co. KG unter Bestimmung einer angemessenen Frist nochmals zur Nachbesserung auffordern. 2. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel der von MK-DokuTech GmbH & Co. KG gelieferten Dienstleistung hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der Dienstleistung durch das Transportunternehmen oder den Kunden schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung (spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach der Übergabe der Dienstleistung durch das Transportunternehmen oder von MK-DokuTech GmbH & Co. KG) schriftlich zu rügen. Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht. Die Verpflichtungen aus den §§ 377, 378 HBG werden hierdurch nicht berührt. 3. Schlägt die von dem Auftraggeber geforderte Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl oder leistet MK-DokuTech GmbH & Co. KG innerhalb einer angemessenen Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 4. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten oder eines Mitarbeiters von MK-DokuTech GmbH & Co. KG, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

§ 9 Außervertragliche Haftung und Haftung wegen Verzug und Unmöglichkeit

Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung (z.B. unerlaubter Handlung) sowie wegen Leistungsverzug oder von MK-DokuTech GmbH & Co. KG zu vertretender Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten, eines Mitarbeiters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MK-DokuTech GmbH & Co. KG oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten

1. Soweit zwischen MK-DokuTech GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, räumt MK-DokuTech GmbH & Co. KG dem Auftraggeber das Recht zu der Vervielfältigung und Verbreitung der von ihr erbrachten Dienstleistung – einschließlich der darin enthaltenen Fotografien, grafischen Darstellungen und technischen Zeichnungen – in gedruckter Form ausschließlich entsprechend dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck – nämlich der Beifügung einer Dienstleistung zu dem beschriebenen Produkt als Betriebsanleitung in gedruckter Form – ein. Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung ist auf den jeweiligen in dem schriftlichen Vertragsangebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag spezifizierten Leistungsgegenstand, den dort genannten Typ oder die dort erwähnte Serie beschränkt. Einseitige Veränderungen der erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber sind ohne schriftliche Genehmigung von MK-DokuTech GmbH & Co. KG untersagt. 2. MK-DokuTech GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung einer durch den Auftraggeber oder einen Dritten veränderten Dienstleistung entstehen. 3. Weitergehende Nutzungsrechte, etwa das Recht zu der Vervielfältigung und Verbreitung einer Bearbeitung der Dienstleistung, z.B. einer Übersetzung, das Recht zur Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger und auf maschinenlesbare Datenträger, das Recht zur elektronischen Speicherung, zur Nutzung in einer Datenbank und zu der Ausgabe in körperlicher und unkörperlicher Form sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, werden nicht eingeräumt. Sollte der Auftraggeber eine weitergehende Nutzung der Dienstleistung entsprechend dieser Aufstellung anstreben, muss er die vorherige schriftliche Genehmigung von MK-DokuTech GmbH & Co. KG einholen. Außerdem ist diese Nutzung des Werkes zusätzlich zu vergüten. 4. Des Weiteren ist es dem Auftraggeber untersagt, ohne schriftliche Genehmigung durch MK-DokuTech GmbH & Co. KG die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder durch Dritte ausüben zu lassen. 5. Auch eine Vervielfältigung und Verbreitung in Schulungsunterlagen, Seminardokumentationen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken ist ohne Erlaubnis von MK-DokuTech GmbH & Co. KG untersagt. 6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Urheber entsprechend den Angaben der MK-DokuTech GmbH & Co. KG zu benennen und einen entsprechenden Copyrightvermerk in der technischen Dokumentation anzubringen. 7. Die MK-DokuTech GmbH & Co. KG versichert, dass sie allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an der von ihr erstellten Dienstleistung zu verfügen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügungen getroffen hat. Gehören zu der Dienstleistung Abbildungen, Fotografien, grafische Darstellungen, Skizzen und technische Zeichnungen, so liefert MK-DokuTech GmbH & Co. KG, für den Fall, dass hieran Rechte Dritter bestehen, dem Auftraggeber die entsprechenden Quellennachweise, so dass dieser sich um den Rechtserwerb bemühen kann. MK-DokuTech GmbH & Co. KG liefert geeigneten Ersatz, wenn der Rechtserwerb nicht oder nur unter ungewöhnlichen Schwierigkeiten oder Kosten möglich ist

§ 11 Subunternehmer

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass MK-DokuTech GmbH & Co. KG zur Erbringung bestimmter Teilleistungen (z.B. Übersetzungen, Erstellung von Illustrationen, Multimediaproduktion) Subunternehmer einschaltet.

§ 12 Referenzen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass MK-DokuTech GmbH & Co. KG den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers nach Auftragsbeendigung in ihre Referenzliste aufnimmt.

§ 13 Tätigkeit für Mitbewerber

MK-DokuTech GmbH & Co. KG ist es gestattet, auch für Unternehmer tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Auftraggeber in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

§ 14 Geheimhaltung

Unterlagen und Informationen, die MK-DokuTech GmbH & Co. KG von dem Auftraggeber anlässlich der Erstellung der Dienstleistung übergeben oder zur Kenntnis gebracht werden, werden von MK-DokuTech GmbH & Co. KG vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Dritten behandelt.

§ 15 Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsveränderungen einschließlich der Abrede, auf Schriftform zu verzichten.

§ 16 Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand und Erfüllungsort Höxter (der Hauptsitz von MK-DokuTech GmbH & Co. KG). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohn- oder Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 17 Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen MK-DokuTech GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber und für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis gilt die Anwendbarkeit deutschen Rechts als vereinbart.