Bezugnehmend auf das neue Produktsicherheitsgesetz, bzw. auf die 9. Verordnung (Maschinenverordnung) zu dem Produktsicherheitsgesetz, beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Interpretationspapier Hilfestellung bei der Beurteilung veränderter Maschinen zu geben.
Das Interpretationspapier zitiert relevante Regelwerke und zeigt daraus resultierende Fragen auf. Anhand von Erläuterungen und einem Schaubild zur Beurteilung der veränderten Maschine wird dem Anwender die Sicherheit vermittelt, die richtige Kategorie für die veränderte Maschine zu bestimmen.
Das Interpretationspapier richtet sich an sämtliche Anwendergruppen, die Veränderungen an Maschinen vornehmen. Für Unternehmen, die gebrauchte Maschinen „auf dem Markt bereitstellen“, gilt es zu beachten, dass eine „wesentlich veränderte Maschine“ wie eine „neue Maschine“ zu behandeln ist. Als Folge erlangt dieses Unternehmen den Status „Hersteller“.
Das Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ steht als PDF-Dokument auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.