Montageanleitung
Sogenannte „unvollständige Maschinen“ sind heute in der arbeitsteiligen Produktion eher die Regel als die Ausnahme. Viele Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus konzentrieren sich auf bestimmte Kernkompetenzen bei der Fertigung und produzieren beispielsweise von großen Anlagen oder Systemen jeweils nur Segmente. Diese werden dann in einem Werk, in der Regel das Unternehmen, das die Projektleitung innehat, zu der vollständigen Anlage zusammengefügt. Diese Arbeitsteilung besitzt den Vorteil, dass an den Bestandteilen der gesamten Anlage gleichzeitig gearbeitet wird und dass die Produktionsauslastung der beteiligten Firmen besser geplant werden kann.
Innerhalb Europas wird diese Arbeitsteilung durch den Binnenmarkt wesentlich erleichtert.
In Anhang 6 der europäischen Maschinenrichtlinie ist vermerkt, dass zu jeder unvollständigen Maschine eine Montageanleitung, sowie eventuell eine Einbauerklärung zu erstellen ist, die gewährleistet, dass der Einbau der Maschine in die Gesamtanlage ordnungsgemäß entsprechend der Anleitung erfolgen kann und dass Sicherheit und Gesundheit der Personen, die sowohl in der Montage wie im späteren Betrieb daran arbeiten, nicht gefährdet ist. In der Regel, jedoch nicht immer, stimmen Einbauerklärung und Montageanleitung inhaltlich überein. Das ausführende Unternehmen muss dafür Sorge tragen, das im Bedarfsfall beide technischen Dokumente vorliegen.
Die Montageanleitung wie auch die Einbauerklärung zählen in der Folge zu den technischen Unterlagen der Gesamtanlage.
Die Abfassung der Montageanleitung erfolgt in einer der europäischen Amtssprachen, die vom Auftraggeber akzeptiert werden. Es muss also nicht unbedingt die jeweilige Landessprache sein, in die die unvollständige Maschine geliefert wird. In der Regel ist es jedoch sinnvoll, die Montageanleitung in derselben Sprache abzufassen, in der die Betriebsanleitung der gesamten Anlage vorliegt. Diese muss wiederum der Amtssprache entsprechen, in der die vollständige Maschine oder Anlage in Betrieb genommen wird. Auch bei mehreren Fassungen in verschiedenen Sprachen der EU ist nur eine dieser Versionen die Originalbetriebsanleitung. Alle weiteren Versionen sind lediglich Übersetzungen. Um Verständnis- und Übersetzungsfehler zu vermeiden und den Abgleich zwischen verschiedenen Montageanleitungen und der Betriebsanleitung zu erleichtern, ist eine einheitliche Sprache sinnvoll. Hier wiederum sollte es eine Sprache sein, in die bereits möglichst viele technische und wissenschaftliche Begriffe eingeflossen sind, auf die bei Übersetzungen zurückgegriffen werden kann.